Die Längenveränderung der Rohre infolge Temperaturveränderung müssen wir bei längeren Anlagen erwägen und die befestigten Rohre so sichern, dass eine
Längenveränderung möglich ist. Das erzielen wir gewöhnlich unter Verwendung geeigneter Kompensatoren. 1.2.4 Beanspruchung durch Innenüberdruck
Der erlaubte Innerüberdruck im Glasrohr und in der Einrichtung wird von der Lichtweite, der Form, der Betriebstemperatur, dem Material der Verbindungsteile und
dem benutzten Dichtungstyp beeinflusst.
Bei Glasapparaturen, die aus Einzelteilen verschiedener Lichtweite und Formen zusammengebaut sind, richtet sich die zugelassenen Beanspruchung durch
Innenüberdruck stets nach dem Teil mit der niedrigsten zugelassenen Beanspruchung.
Betriebswerte des Flüssigkeitsüberdrucks bei einem Temperaturunterschied zwischen der Innen- und Außenwand t = 5 °C (und Temperaturen bis zu 120 °C) sind:
| DN |
15 |
25 |
40 |
50 |
80 |
100 |
150 |
200 |
300 |
400 |
600 |
| MPa |
0,4 |
0,4 |
0,4 |
0,4 |
0,3 |
0,2 |
0,2 |
0,1 |
0,1 |
0,07 |
0,07 |
|
Wert in MPa = Überdruck
Zulässige maximale Betriebsdrücke für den Transport von Gasen sind die in der Tabelle angegebenen Werte mal 0,1. Die Druckstöße, verursacht durch
den Betrieb der Pumpen oder Armaturen, dürfen die maximalen Betriebsdrücke der Rohrleitungen nicht übersteigen. Die Rohrleitung muss geschützt
werden (durch Sicherungsventile, Luftspeicher usw.)
1.2.5 Zulässige Beanspruchung durch Innenunterdruck
Die erlaubte Beanspruchung der Einrichtung durch Vakuum hängt von Formenstabilität der großen Glasteile, der Betriebstemperatur, dem Material der
Verbindungsteile und vom benutzten Dichtungstyp ab.
Langfristige Betriebserfahrungen beweisen, dass die Apparaturen bei einem Unterdruck, der dem absoluten Druck von 0,0015 – 0,002 MPa entspricht, sicher
betrieben werden können.
1.2.6 Optische Eigenschaften
Das Borosilikat-Glas 3.3 weist im sichtbaren Spektrum keine wesentliche Absorption auf, ist klar und farblos. Die Durchlässigkeit der UV-Strahlung ist im mittleren
Spektrum und ist höher als beim üblichen Fensterglas, was die Anwendung von Glasapparaturen für fotochemische Reaktionen ermöglicht, z.B. Sulfonierungs- und
Halogenisierungsprozesse.
2. Entwurf und Projektierung der Glasapparaturen
Die Dokumentation für alle Projektvorbereitungsstufen müssen folgende Unterlagen enthalten:
– technologisches Schema
– Montageschema
– Baudisposition
– Anforderungen an Bauherrichtungen
– Materialverzeichnisse
– technischer Bericht
– Sicherheitsvorschriften
3. Montage der Glaseinrichtungen
Die Garantie für richtigen und sicheren Betrieb wird nur in dem Fall gewährt, wo die Montage und Inbetriebsetzung fachgerecht im Einklang mit der technischen
Begleitdokumentation und von Mitarbeitern durchgeführt wurde, die für Arbeiten mit Glaseinrichtungen beauftragt sind ( Monteure der Firma HDL GmbH oder
Personen, die von der Firma HDL GmbH geprüft und beauftragt wurden.)
Die Montage erfolgt ausschließlich nach der vom Benutzer genehmigten Projektdokumentation. Falls die Montage anders vorgenommen werden muss als die
Dokumentation festlegt, muss der Projektant jede Änderung vorher genehmigen oder der Besteller muss die Montage in das Montagebuch eintragen und die
Änderung der entsprechenden Dokumentation vornehmen. Die Kontrolle der Baustelle vor der Montage umfasst die Kontrolle der Baubereitschaft der für die
Installation der Einrichtung bestimmten Räume und der für die Bauvorbereitung vorgesehenen Räume. Gleichzeitig wird die Baudruchführung im Hinblick auf die
Sicherheit während der Montage kontrolliert. Die Übernahme der Anschlussstellen bezieht sich hauptsächlich auf die technologischen Rohrleitungen, an die die
Einrichtung angeschlossen werden soll und von der die Montage abhängt.
Die Glas- und Nichtglasteile sind in Einmalverpackung verpackt. Es dürfen nur unbeschädigte Einrichtungsteile montiert werden. Von den Glasteilen müssen
unbedingt unmittelbar vor der Montage Unreinheiten beseitigt werden. Bei den Armaturen sind die Sitze, Kegel zu kontrollieren und alle Teile zu säubern.
Die Montage der Tragkonstruktionen, Befestigungsbügel, Tragbetten und Rahmen erfolgt nach den Zeichnungen und der genehmigten Zeichnungsdokumentation
Die Montage der Teile wird mit Hilfe geeigneter mechanischer Mittel im Einklang mit den Sicherheitsvorschriften durchgeführt. Bei der Befestigung senkrechter
Sektionen der Glaseinrichtung muss die Bedingung einer einzigen festen Stütze eingehalten werden, um Spannung in den Glasteilen zu vermeiden. Falls nicht
das ganze Gewicht der Einrichtung an einer Stütze festgehalten werden kann, muss man eine feste Stütze und weitere Schiebestützen benutzen. Die (feste)
Hauptstütze ist auf ein festigkeitsentsprechendes Glasteil so anzuordnen, dass der größtmögliche Teil des Einrichtungsgewichtes festgehalten wird. Keiner der
beweglichen Teile der Lagerung darf reiben oder klemmen. Es ist zu beachten, dass die Montageeinstellung der beweglichen Lagerungsteile den Umfang der
Dilatationsbewegung während des Betriebes ermöglicht. Die Einrichtung muss stabilitätsmäßig ausreichend mit Montageelementen so gesichert werden, dass eine
gewaltsame Montage in den Glasteilen keine Spannung verursacht. Die Teflonkompensatoren werden so montiert, dass sie nicht nur die Dilatation in Richtung
Achse der Rohrleitung ausgleichen, sondern auch Vibrationsübertragung verhindern.
4. Prüfung der Glaseinrichtungen
Die montierte Einrichtung ist nach ihrem Aufbau, ihrer Rekonstruktion oder Reparatur vor der Inbetriebsetzung zu überprüfen. Die einzelnen Prüfungsarten werden
in der Projektdokumentation wie folgt vorgeschrieben:
– Die Kontrolle der montierten Einrichtung (Bauprüfung) stellt fest, ob die gesamte Durchführung und das verwendete Material der vorliegenden
Projektdokumentation und den vereinbarten Anforderungen des Auftraggebers entsprechen und kontrolliert die Bereitschaft zur Druckprobe,
– Druckproben – dienen zur Überprüfung der Druckbeständigkeit der Rohre
– Temperaturänderungsprobe – Kontrolle des Verhaltens der Rohre bei Temperaturschwankungen
– Dichtheitsprobe – Kontrolle der Dichtheit der Glasrohre
Über die durchgeführten Proben muss ein Protokoll erfasst werden.
5. Betrieb und Instandhaltung der Glasapparaturen
5.1 Technische Anforderungen
Die Betriebsbedingungen jeder Glaseinrichtung müssen im Projekt spezifiziert sein. Falls den Betrieb der Benutzer unter Verwendung von Glasteilen projektierte,
die in Projekten, Prospekten und Dokumentation des Lieferers spezifiziert sind, darf die Grenze der Arbeitsbedingungen nicht die vom Hersteller für die einzelnen
Teile festgesetzten Bedingungen überschreiten.
Es müssen schriftliche Betriebsvorschriften zur Verfügung stehen, die detailliert die Betriebsabschnitte beschreiben, einschließlich Inbetriebsetzung, Produktion und
Außerbetriebsetzung der Einrichtung. Ferner müssen die kritischen Faktoren spezifiziert werden, die eine Produktionsunterbrechung zur Folge haben. Wenn es sich
um Arbeitsvorgänge handelt, während derer die Grenzen der Arbeitsdrücke überstiegen werden können, muss die Glaseinrichtung an den einschlägigen Stellen
mit Drucksicherungsventilen, Sicherungen, Alarmanlagen usw. geschützt werden.
In chemischen Betriebstätten, wo infolge statischer Elektrizität Brand- oder Explosionsgefahr droht, insbesondere bei Verarbeitung und Transport von Flüssigkeiten
in Glasrohrleitung, muss in die Sicherheitsmaßnahmen die Punkterdung an der Außenfläche jedes Glasteiles einbezogen sein.
Eine Glaseinrichtung, die für die Verarbeitung chemische Stoffe bestimmt ist, deren Entweichen dem Bedienungspersonal Gesundheitsschaden verursachen kann,
muss mit einer geeigneten Abdeckung oder Platzierung der ganzen Apparatur separat, in einem während des Betriebs geschlossenen Raum geschützt werden.
5.2 Inbetriebsetzung
Vor der Inbetriebsetzung muss eine eingehende Untersuchung aller Glasteile hinsichtlich des möglichen Auftretens mechanischer Beschädigungen (Anschläge
und Sprünge), die während der Montage entstehen konnten, vorgenommen werden. Anschlagstellen und Sprünge könnten die Durchführung der
Glasapparaturproben unmöglich machen und eventuell materielle Schäden verursachen.
Bei der Füllung, Erhitzung und Inbetriebsetzung der Einrichtung darf es zu keiner höheren Glasbeanspruchung kommen, als sie vom Projektanten gemäß den
gültigen Vorschriften und Normen erwogen wurde.
5.3 Betrieb und Instandhaltung der Glasapparaturen
5.3.1 Glassäuberung
Für die Pflege der Glasteiloberflächen und für die Bewahrung aller seiner geforderten Eigenschaften muss die Säuberung der Teile sofort nach der Betriebsstil-
setzung erfolgen. Es müssen alle Reinigungsmittel mit Schleifcharakter vermieden und die chemische Auflösung von Unreinheiten bevorzugt werden. Wegen der
Gefahr des allmählichen Reduzierens des Glasglanzes und der Transparenz muss vor stark alkalischen Reinigungsmitteln besser Mitteln mit neutraler Reaktion
Vorzug gegeben werden.
5.3.2 Arbeitssicherheit
Während der Instandhaltungsarbeiten an der Einrichtung ist unzulässig:
– an der Einrichtung und den Armaturen zu arbeiten, wenn sie in Betrieb und unter Druck sind,
– gläserne Einrichtungsteile als Trageteile auszunutzen,
– an Glaseinrichtungen Montagehilfseinrichtungen aufzuhängen,
– eine Druckprobe mit fehlerhaftem Manometer oder höherem Druck vorzunehmen, als er vorgeschrieben ist;
– demontierte Teile müssen gesäubert und kontrolliert werden, ob sie beschädigt sind,
– nach der Reparatur müssen die Flanschverbindungen und die ganze Einrichtung unter Betrieb während 24 Stunden kontrolliert werden,
– über jede Reparatur der Einrichtung und durchgeführte Probe muss eine Eintragung im Revisionsbuch erfolgen.
6. Garantie
Der Hersteller der Glasapparatur bestätigt, dass das Produkt aus Borosilikatglas 3.3 hergestellt ist und die Anforderungen der CSN ISO 3585 erfüllt. Die
Abmessungen und die Ausführungsqualität der Glaserzeugnisse entsprechen den nachstehenden Normen CSN EN 1595, CSN EN 12 585 und den Betriebsnormen.
Der Produzent garantiert für die Dauer eines Jahres, dass es zu keiner willkürlichen Verletzung der Glasteile kommt. Für den richtigen und sicheren Betrieb haftet
der Produzent nur in dem Fall, wo die Montage und Inbetriebsetzung fachgerecht im Einklang mit der technischen Dokumentation und von geschulten Mitarbeitern
für die Arbeiten mit Glaseinrichtungen erfolgte, die von der HDL GmbH geliefert werden (Monteure der HDL GmbH oder geprüfte und beauftragte Mitarbeiter der
HDL GmbH).
Der Produzent gewährt keine Garantie im Fall mechanischer Beschädigung und weiterer Mängel infolge ungeeigneter Lagerung, Transports, unsachgemäßer
Montage und Säuberung oder des Betriebs außer dem Rahmen der Daten laut der technischen Begleitdokumentation.
Die in der Dokumentation angeführten Produkte repräsentieren kein verbindliches Produktionsprogramm, der Hersteller behält sich die Möglichkeit der Einführung
technischer Änderungen vor. |